Der als Autor zahlreicher Fachartikel renommierte und bekannte Gutachter und Autor Diplom-Pschologe Dr. phil. Rudolf Sponsel hatte mich gebeten, eine Zusammenfassung dieses Falles für seine Homepage https://www.sgipt.org/org/bbiogr/rs.htm zu erstellen, diesem Wunsch bin ich gerne nachgekommen.
Das Ergebnis ist die Zusammenfassung die Sie hier in dieser Unterseite finden, Lesedauer ca. 10 Minuten.
Diese Seite umreißt den gesamten Fall in Kurzforme und ermöglicht einen weiteren Überblick über den Sachverhalt.
Das Opfer dieser teilweise schweren mehrfachen Rechtsverstöße durch die Rentenversicherung, das SG Oldenburg und das LSG Niedersachsen
Die schmerzgeplagte schwerbehinderte und chronisch kranke Klägerin/Versicherte leidet seit 1997/98 an einem chronischen Schmerzsyndrom (Fibromyalgiesyndrom) mit umfangreicher Begleitsymptomatik. Von ihrem 15. Lebensjahr bis zum Ausbruch ihrer Erkrankung im Jahre 1997/1998 hatte sie fast ohne Unterbrechung teilweise mehr als vollschichtig gearbeitet und drei Kinder unter schwierigen Bedingungen großgezogen, weil der geschiedene Ehemann keinen Unterhalt bezahlt hat. Irgendwelche staatliche Unterstützung hat sie bis zum Ausbruch ihrer schweren chronischen Schmerzerkrankung nie in Anspruch genommen...
Sie hatte im Alter von ca. 42 Jahren fast 26 Rentenjahre erfüllt, hinzu kommen noch 7 Rentenjahre für die Kindererziehungszeiten, einen Antrag für eine Mutter-Kind-Kur, die ihr Hausarzt Ende der 80er Jahre für sie wegen ihres Gesundheitszustandes und einer Erschöpfungssymptomatik gestellt hatte, wurde jedoch von der Rentenversicherung abgelehnt...
Die Rentenversicherung hat die Klägerin/Versicherte mit tatkräftiger Unterstützung des SG Oldenburg und des LSG Niedersachsen sowie des BVA (bundesversichereungsamt) und später dessen Rechtsnachfolger BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) rechtswidrig um bisher über 200 000 Euro geprellt.
Das eigentlich zur Rechtsaufsicht de jure berufene Bundesamt für Soziale Sicherung, wie bereits zuvor der Rechtsvorgänger BVA fungiert hier de facto als Komplize, statt seinen rechtlichen Aufgaben pflichtgemäß nachzukommen!
Diese Homepage ist das Produkt meiner Empörung, als wir am 22.12.2009 das durchweg wahrheitswidrige und diffamierende Urteil des LSG Niedersachsen Bremen in Händen hielten: So gut wie keine einzige wahrheitsgerechte Tatsachenbehauptung, dafür aber auf Basis fast ausschließlich wahrheitswidriger Tatsachenbehauptungen die Klägerin diffamierende Unterstellungen und völlig irrige Annahmen des Gerichts.
Ohne die Hintergründe wie heute genau zu kennen, waren wir sehr empört, ich habe dem LSG Niedersachsen unverzüglich einen Beschwerdebrief geschrieben, in dem ich das LSG Niedersachsen um Aufklärung gebeten habe, wie es möglich ist, dass ein Landessozialgericht solche fast ausschließlich wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen aufstellen kann und auf dieser Basis eine schwerbehinderte und chronisch Kranke Klägerin derart massiv beleidigen und diffamieren kann.
Ich kündigte auch bereits die Erstellung einer Homepage an, in der ich meine Sicht der Dinge darstellen würde.
Daraufhin erhielt ich ein Schreiben des Pressesprechers des LSG Niedersachsen, in dem mit keinem Wort konkret auf meine Vorwürfe eingegangen wurde, aber das LSG Niedersachsen „die Prüfung rechtlicher Schritte“ gegen mich androhte…
Das LSG Niedersachsen prüft wahrscheinlich heute noch, aber da auf meinen umfangreichen Seiten keine einzige Tatsachenbehauptung und Schlussfolgerung zu finden ist, die ich nicht beweiskräftig belegen kann, habe ich natürlich nichts wieder von diesem „Organ der Rechtspflege“ gehört…
Rechtsbeugung durch die Rentenversicherung
Die Rentenversicherung hat während des laufenden Verwaltungsverfahrens umfangreich begünstigende Beweisakten rechtswidrig vernichtet, dazu gehören nicht nur sämtliche Akten des MDK Leer, die die Krankschreibungen weit über ein Jahr dokumentierten und stets bestätigten, diese wurden wohl frühzeitig ohne Kopie vernichtet, in den gesamten Akten der Rentenversicherung finden sich dazu keine Aufzeichnungen mehr! Wir selbst verfügen natürlich bis heute über nahezu alle Akten nicht nur der Rentenversicherung, weil wir die kompletten Akten nicht nur der Rentenversicherung am Ende der Gerichtsverfahren durch unseren neuen Anwalt erhalten haben, im Gegensatz zur Rentenversicherung haben wir keine einzige Akte vernichtet!
Zudem hat die Rentenversicherung weitere begünstigende Akten vernichtet, nämlich die kompletten Akten und Befundberichte über zwei durchgeführte Reha-Maßnahmen in Bad Nenndorf und in Bad Gandersheim! Dazu gibt es in den Akten allerdings Einträge: Akten ohne Kopie vernichtet!
Dies wurde uns vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar bereits im Jahr 2011 schriftlich bestätigt.
Beides sind nicht nur Rechtsverstöße gemäß § 110a SGB IV, sondern auch damit Straftatbestände gemäß § 133 StGB, die mit bis zu 5 Jahren Haft strafbewehrt sind.
Dies auch vor allem deshalb, weil das Fehlen dieser umfangreichen und allesamt die Klägerin begünstigender Beweisakten sich unmittelbar und kausal auf das skandalöse Urteil des 10.Senats des LSG Niedersachsen in 12/2009 maßgeblich auf das Urteil ausgewirkt haben!
Leider strafrechtlich verjährt, weil dies bereits 2003 geschah, wir entdeckten diese Vergehen jedoch erst 2010 nach Ende des gesamten Gerichtsverfahrens...
Durch diese derart massiv durch die Rentenversicherung manipulierte Aktenlage konnten die urteilenden Richter nicht mehr auf einen Blick erkennen, wie umfangreich die Heilbemühungen und Therapieversuche der Klägerin tatsächlich waren, aber es fehlte ihnen offenbar auch die Bereitschaft und Aufnahmewilligkeit dazu, hier wirklich unvoreingenommen zu ermitteln und den Untersuchungsgrundsatz gemäß § 103 SGG ernst zu nehmen...
Zusätzlich hat die Rentenversicherung dann auch noch ein Gutachten ihres eigenen Beratungsärztlichen Dienstes, dass im Widerspruchsverfahren erstellt wurde und von einer infolge Chronifizierung der Erkrankung nicht mehr vorhandenen Arbeitsfähigkeit der Versicherten ausgeht, vollständig ignoriert, mit dieser grundlosen und begründungslosen Ungleichbehandlung ihrer Versicherten/meiner Schutzbefohlenen entgegen der sonst üblichen rechtlichen Handlungsnorm der Begutachtungsregeln hat die Rentenversicherung damit gegen den Gleichheitsgrundsatz Art. 3 unserer Verfassung verstoßen.
Trotz unserer vielfachen Anfragen hierzu hat die Rentenversicherung unsere Fragen bis heute (3/2025) nach dem „Warum“ niemals beantwortet…
(Beweis 2)
Zudem hat die Rentenversicherung dieses Gutachten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht an die Gerichte weitergereicht - dies wäre ein Vergehen gemäß § 274 StGB (Urkundenunterdrückung), das ebenfalls mit bis zu 5 Jahren Haft strafbewehrt ist.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat uns sowohl die Vernichtung der schutzwürdigen Akten als auch mehrfachen weiteren Verstoß gegen den Datenschutz der Versicherten, indem u. a. Fremddaten einer bereits verstorbenen Versicherten den Akten meiner Schutzbefohlenen rechtswidrig hinzugefügt wurden und streng geschützte und sachfremde Akten widerrechtlich an die Gerichte geschickt wurden, schriftlich bestätigt (Beweis 21 bis 24 auf der Homepage unter „Beweise“), nachdem die Rentenversicherung uns bis dahin auch in dieser Frage mehrfach belogen hatte.
Daraufhin hat die Rentenversicherung ihre rechtlichen Verfehlungen zwar auch uns gegenüber schriftlich eingestanden (Beweise 21-24), bereits ein Jahr später belügt sie dann aber in einer Reportage zu unserem Fall „Westerstede: Leben mit Schmerz und ohne Geld“ die Öffentlichkeit, indem sie hier wieder alles komplett bestreitet, was sie zumindest teilweise gegenüber uns und dem Datenschutzbeauftragten schriftlich eingestanden hatte: Damit belügt sie zur Verdeckung von Straftaten nicht nur die Öffentlichkeit, sondern stellt damit auch meine Schutzbefohlene öffentlich als Lügnerin dar: Diese Ehrverletzung und implizite Verleumdung war für uns sehr schlimm, u. E. verstößt dies auch gegen unsere Verfassung Art. 1 GG, indem hier eine wehrlose schwerbehinderte und chronisch Kranke öffentlich als Lügnerin diffamiert wird. Damit ist u. E. auch ihre Würde massiv verletzt worden…
Die Klägerin kann auf 5 (!) Gutachten verweisen, die ihr bescheinigen, infolge Chronifizierung nicht mehr arbeitsfähig zu sein, eines davon wurde von der Rentenversicherung selbst (!) erstellt (s. Beweise) Beweis Nr. 2, ein anderes durch die Amtsärzte der Arbeitsagentur und des Versorgungsamtes zweifach amtsärztlich bestätigt...! (s. Beweise).
In einem Antrag vom 14.11.2024 persönlich sowohl an die neue Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Frau Gundula Roßbach als auch an den neuen Präsidenten des Bundesamtes für Soziale Sicherung, Herrn Frank Plate habe ich beide Leitungen dieser Rechtssache noch einmal aufgefordert, endlich die fortgesetzte Rechtsbeugung zu beenden und einen Verfassungs- und Rechtskonformen Zustand herzustellen mit allen rechtlichen Konsequenzen – beides ohne angemessene Reaktion, die Schreiben beider Behörden machen sehr deutlich, dass man hier auf die Beibehaltung des hier geschilderten Unrechtszustandes beharren möchte, Recht hin oder her.
https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/aktuelles-neue-aktuelle-entwicklungen-seit-11-2024/
Alle Schreiben enden stets mit der Formulierung: Wenn Sie keine neuen Tatsachen vorzubringen haben, bitten wir Sie, von weiteren Schreiben abzusehen!
Das Urteil des LSG Niedersachsen Bremen vom 17.12.2009
Ein klassisches Überraschungsurteil des 10. Senats des LSG Niedersachsen - Verweigerung des rechtlichen Gehörs, Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz und maßlose Überschreitung des Rechts der "Freiheit der richterlichen Beweiswürdigung" - und dazu auch noch Rechtsbeugung?
Tenor des Urteils:
Die Klägerin/Versicherte hat keine unterschiedlich wirksamen Medikamente zur Therapie ihrer Erkrankung ausgetestet, Sie hat keine nennenswerten sichtbaren Heilbemühungen vorzuweisen, daher sei auch ein besonderer Leidensdruck nicht erkennbar, letztlich müssen sie einfach nur ihre Faulheit überwinden: im Urteil wahrheitswidrig, zynisch und beleidigend „Selbstgewählte Inaktivität“ – dies ist komplett wahrheitswidrig, teilweise mit Sicherheit auf die rechtswidrige Aktenvernichtung kausal zurückzuführen, teilweise aber auch Ausdruck einer kaum zu übersehenden Voreingenommenheit beider Gerichtsinstanzen.
Zum Vorwurf, sie haben keine wirksamen Medikamente ausgetestet:
In Bad Nenndorf wie schon zuvor in Bad Gandersheim wurden neben weiteren Medikamenten wie Amiltriptylin, leider zu hoch dosiert folgende Schmerzmittel an der Versicherten/meiner Schutzbefohlenen (leider erfolglos, sehr typisch bei Fibromyalgie) getestet (nach Aktenlage) des Entlassungsberichts und der Befundberichte der Rehaklinik Bad Nenndorf, die die Rentenversicherung aber während des Verwaltungsverfahrens nach 14 Monaten rechtswidrig vernichtete, sodass die Richter dies vielleicht nicht wissen konnten:
Flupirtin, starkes Schmerzmittel mit breitem Wirkungsspektrum bis zu sehr starken Schmerzen, ein richtiger Hammer...
Voltaren plus, ein Schmerzmittel für starke bis sehr starke Schmerzen, wird u.a. bei schmerzhaften Krebserkrankungen eingesetzt, gleichfalls mit starken Nebenwirkungen auf Magen-Darm, aber ohne nennenswerte positive Wirkungen bei der Versicherten/meiner Schutzbefohlenen...
Rufecoxibi, ein ´selektiver cox2 Hemmer´, gehört zur Gruppe der ´Nichtsteroidalen Antirheumatika´, zur Behandlung von rheumatischen Erkrankungen und Schmerzen. Hatte in der Dosierung von 25mg keine Wirkung, aber massive Nebenwirkungen.
Dieses Mittel, auch ´Vioxx` genannt, wurde übrigens einige Zeit später wegen seiner zum Teil sogar tödlichen(!) Nebenwirkungen vom Markt genommen!
Daneben hat meine Schutzbefohlene weitere unterschiedliche Schmerzmittel sowohl in den beiden Krankenhausaufenthalten sowie in den drei Rehamaßnahmen erfolglos erprobt…
Der renommierte Fibromyalgie-Experte Dr. Thomas Weiss führt dies ebenballs in seinem umfangreichen und regelhaft erstellten Gutachten an, dies wird aber von den Gerichten nicht zur Kenntnis genommen – was sagt uns das?
Trotzdem wird meiner Schutzbefohlenen später vom LSG Niedersachsen in seinem vernichtenden Urteil vorgeworfen, sie habe ja keine verschreibungspflichtigen wirksamen und starken Mittel ausprobiert, sondern nur nicht verschreibungspflichtige Medikamente - erwiesenermaßen die Unwahrheit! In einem dreiwöchigen Krankenhausaufenthalt in Bad Bramstedt sowie eingeschränkt auch in einem vierzehntägigen Krankenhausaufenthalt in einer Klinik für alternative Heilmethoden, beides auf Initiative meiner Schutzbefohlenen und zum Zweck der medizinischen Diagnose und Entwicklung einer tragfähigen Therapie sowie zusätzlich zu diesen Krankenhausaufenthalten insgesamt drei Rehamaßnahmen ebenfalls in in einem Zeitrahmen von knapp 7 Jahren wurden nahezu alle bei Rheuma als wirksam bekannte rezeptpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente ausgetestet!
Da die Deutsche Rentenversicherung die kompletten Akten zweier durchgeführter Reha-Maßnahmen einfach rechtswidrig vernichtet hatte - dies allerdings auch in den Akten entsprechend vermerkt hatte! - konnten die ´erkennenden` Richter diese auch ignorieren und der Klägerin in dem in diesem Kontext skandalösen und wahrheitswidrigen Urteil vorwerfen, sie habe nicht genügend Heilbemühungen an den Tag gelegt und auch außer Dysmenalgit keine Medikamente auf Kosten der Krankenkasse erprobt - eine durch Tatsachen widerlegte Unwahrheit, auf die sich aber das gesamte Urteil ´im Namen des Volkes` maßgeblich stützt!
Zum Vorwurf, die Klägerin habe keinen erkennbaren Leidensdruck:
Sowohl das SG Oldenburg unter Vorsitz von Richter Andreas Tolkmitt als auch des 10. Senats des LSG Niedersachsen unter Vorsitz von Richter Dr. Michael König und den Richtern Dürre und S. Klein haben Gutachten nicht erkennbar zur Kenntnis genommen, dazu gehört das Gutachten des seit fast zwei Jahren behandelnden Psychotherapeuten Dr. Jabbarian (Beweis Nr. 9,): Es kommt einfach in den Urteilen gar nicht vor, obwohl das SG Oldenburg es selbst angefordert hatte, für die Richter existiert es nicht, sie setzen sich auch nicht erkennbar damit auseinander entsprechend der einschlägigen Rechtsnormen § 62 SGG und 103 SGG, damit liegt u. E. auch ein Verfassungsverstoß gemäß Art: 103 GG vor.
Ein anderes Gutachten, das ebenfalls eindeutig und klar aussagt, die Klägerin sei nicht in der Lage, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 Stunden oder mehr tätig zu werden, wird komplett in sein Gegenteil "uminterpretiert", obwohl es dafür keinerlei Interpretationsspielraum lässt: Im Urteil des LSG Niedersachsen wird aus "Nicht arbeitsfähig für drei (3) oder mehr Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" auf wundersame Weise: "Auch der nach § 109 SGG von der Klägerin hinzugezogene Gutachter Dr. Weiss hält die Klägerin für leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für in der Lage" - schlicht und ergreifend einfach die Unwahrheit, im Volksmund "Gelogen!" Schauen Sie hierzu unter Beweis Nr.20
Zum Vorwurf, die Klägerin habe keinen erkennbaren Leidensdruck
Selbst das im Urteil vom 10. Senat zitierte Gutachten des Prof. Dr. Nutzinger der Psychosomatischen Klinik Bad Bramstedt, in der meine Schutzbefohlene 6 Wochen erfolglos therapiert wurde, sagt zu ihrem Leidensdruck genau das Gegenteil der im Urteil dann getroffenen Aussagen des Gerichts:
"Ein sehr hohes Beeinträchtigungserleben aufgrund ihrer Schmerzen und der Erschöpfung"! Prof. Dr. Nutzinger, Psychosomatische Klinik Bad Bramstedt. Also ein SEHR HOHES Beeinträchtigungserleben!
Auch hat das LSG Niedersachsen zahlreiche weitere begünstigende Beweise mit Beweisantrag der Klägerin, die sie fristgerecht an das LSG Niedersachsen am 05.12.2009, Eingang 06.12.2009 geschickt hatte, komplett ignoriert, (Beweis Nr. 1, Nr. 10a und 10b sowie Nr. 12 und weitere), diese potentiell Entscheidungsrelevanten fristgerecht eingereichten Beweise existieren für das LSG Niedersachsen ebenfalls einfach nicht, sie werden nirgendwo sichtbar zur Kenntnis genommen, geschweige denn rechtlich erwogen, wie es der Untersuchungsgrundsatz gemäß 103 SGG sowie der § 62 SGG fordern, sie werden ignoriert und damit der Klägerin m. E. auch hier das rechtliche Gehör, wie es unsere Verfassung gemäß Art. 103 GG fordert, komplett für zahlreiche weitere Beweise und Beweisanträge verweigert…
Dies macht stutzig, zumal das LSG Niedersachsen von diesen eingereichten Beweisanträgen der Beklagten, nämlich der Deutschen Rentenversicherung Bund, noch am gleichen Tag Mitteilung macht und den Vorgang sendet mit den Hinweisen " Eilt sehr!" und "Termin am 17.12." - zumindest sehr merkwürdig, wenn ein Gericht einer Partei durchgängig das rechtliche Gehör verweigert, die andere Partei aber unverzüglich benachrichtigt, ansonsten aber den Prozess jeweils ohne nennenswerte sichtbare Aktivitäten jeweils über zwei Jahre verschleppt.
Dies lässt den Verdacht der gemeinsamen Rechtsbeugung von SG Oldenburg, LSG Niedersachsen und der Rentenversicherung entstehen - diese mehrfache Gehörsverweigerung und gleichzeitige unverzügliche Benachrichtigung der Gegenpartei (Beweis Nr. 4 unter „Beweise“) wäre dann nicht nur ein strafbewehrter Verstoß, ein Amtsdelikt gemäß dem Straftatbestand der Rechtsbeugung § 339 StGB, sondern würde auch gegen unsere Verfassung gemäß Art. 20 GG "Gewaltenteilung", nämlich der strikten Trennung von Judikative und Exekutive bedeuten...
All diese Infos haben wir den Akten entnommen, als wir sie gegen Ende des Verfahrens von unserem neuen Rechtsanwalt erhielten...
Auf diesen umfangreichen Beweisen, die hier engmaschig belegt sind, gründet sich das wahrheitswidrige und diffamierende "Urteil" des LSG Niedersachsen, dass ich persönlich daher als wahrheitswidriges und böswilliges Pamphlet bezeichnen muss!
Alle der Klägerin/meiner Schutzbefohlenen im Urteil vorgeworfenen Tatsachenbehauptungen des Gerichts, die allesamt sowohl durch die Aktenlage sowie durch die vorhandenen regelhaft erstellten 5 begünstigenden Gutachten völlig widerlegt sind, sind vor Urteilsverkündung nirgendwo jemals thematisiert worden, damit handelt es sich um ein klassisches Überraschungsurteil, das die höchstrichterliche Rechtsprechung mehrfach als Verfassungswidrig (Gehörsverweigerung gemäß Art. 103 GG) und als absolut unzulässig qualifiziert hat! (Z. B. hier: Der BGH (Beschluss vom 23.05.2012 - IV ZR 224/10)
Auf diese bei Gesamtschau der Verfahrensführungen sehr wahrscheinliche fragwürdige Zusammenarbeit der Gerichte mit der Rentenversicherung und die hier geschilderten und bewiesenen Rechtsverstöße gründet sich das seit 2004 Verfassungs- und Rechtswidrige Verwaltungshandeln der Rentenversicherung, die uns und die Öffentlichkeit bezeichnenderweise mehrfach nachweisbar angelogen hat und uns niemals erklärt hat trotz unserer wiederholten Nachfragen, warum sie das Gutachten ihres eigenen medizinischen Dienstes vollständig ignoriert hat - zum existentiellen Nachteil ihrer Versicherten und der eigenen Begünstigung...
Letztlich verstößt auch das skandalöse "Urteil im Namen des Volkes", das kaum ein einziges wahres Wort
enthält und fast ausschließlich aus nachweisbar falschen und die Klägerin diffamierenden Tatsachenbehauptungen besteht, m. E. ebenfalls gegen die Menschenwürde und damit gegen unseren
grundlegendsten Artikel 1 unserer Verfassung:
Daher weigere ich mich, dieses verleumderische, diffamierende und böswillige Pamphlet als "Urteil im Namen des Volkes" zu akzeptieren.
Offenbar verfügen die drei urteilenden Richter entweder nicht über nennenswerte Sachkenntnis hinsichtlich der Fibromyalgie und hinsichtlich der Standard-Schmerzmedikation, oder aber sie haben nicht nur willkürlich, sondern auch schlampig ihr sogenanntes „Urteil im Namen des Volkes“ verfasst und nicht einmal Korrektur gelesen: Aus dem Standard-Schmerzmedikament „Dysmenalgit“ wird dreimal in Folge im Urteil „Dysmenergit“ – zum Fremdschämen…
Die Rolle des Bundesversicherungsamtes und des heutigen Rechtsnachfolgers „Bundesamt für Soziale Sicherung“: Statt Rechtsaufsicht gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag Komplize der Rechtsbeugung durch die Rentenversicherung
Das Bundesamt für Soziale Sicherung, der Rechtsnachfolger des Bundesversicherungsamtes in Bonn, ist die Bundesoberbehörde, die als einzige de jure die Rechtsaufsicht u. a. über die Rentenversicherung ausüben soll, hat de facto die Rentenversicherung zumindest in diesem Fall nachhaltig gedeckt und uns unsere detaillierten Fragen niemals, das heißt seit 2012, konkret beantwortet trotz mehrfacher Anfragen und Anträge. Nicht nur in dieser Hinsicht hat das Bundesamt für Soziale Sicherung die rechtswidrige „Tradition“ seines Rechtsvorgängers fortgeführt: Fragen grundsätzlich nicht konkret beantworten, nichts wirklich überprüfen, die Rentenversicherung bei ihren strafbewehrten Vergehen und Verfassungsverstoß pflichtwidrig decken: Ob Rentenversicherung oder BVA oder BAS, stets enden deren Abweisungen meiner Anträge mit der Aufforderung, auf weitere Schreiben zu verzichten, wenn keine neuen Tatsachen vorgebracht werden, ohne aber inhaltlich auf irgendeinen meiner bewiesenen Vorwürfe einzugehen… (Vgl. hierzu meinen Schriftverkehr unter„Aktuelles“ https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/aktuelles-neue-aktuelle-entwicklungen-seit-11-2024/
Da sowohl das BVA unter damaliger Leitung von Dr. Maximilian Gassner, CSU als auch das heutige BAS unter Leitung von Frank Plate die Rentenversicherung rechtswidrig und pflichtwidrig stets gedeckt hat und damit m. E. den Straftatbestand der Begünstigung gemäß § 257 StGB und den Straftatbestand der Beihilfe zur Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB erfüllt haben, habe ich jetzt gegen die Leiter dieser Rechtssache, die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Frau Gundula Roßbach, und den Leiter dieser Rechtssache beim Bundesamt für Soziale Sicherung, Herrn Frank Plate, Strafanträge gestellt.
Sowohl die Staatsanwaltschaft Bonn als auch die Staatsanwaltschaft Berlin haben sich geweigert, hier zu ermitteln, weil angeblich die Erfolgsaussichten vor Gericht dafür zu gering seien trotz der beiliegenden Beweise, die für mich erkennbar gar nicht erst zur Kenntnis genommen wurden! Den entsprechenden Schriftwechsel mit den Staatsanwaltschaften finden Sie hier: https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/aktuelles-neue-aktuelle-entwicklungen-seit-11-2024/
Selbstverständlich habe ich dagegen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln eingelegt, eine Antwort steht zur Zeit (26.03.2025) noch aus…
Zusammenfassung: Jährlich werden ca. mindestens 140000 Anträge auf Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt, wie viele davon berechtigt waren und rechtswidrig abgelehnt wurden, kann man anhand des hier geschilderten Verwaltungs- und Justizskandals nur vermuten – es werden sehr viele sein!
Wie viele dieser kranken Menschen dann keinen Ausweg mehr sehen und Suizid begehen, darüber gibt es natürlich keine Statistik, ich fürchte aber, die Zahl dürfte erschreckend hoch sein…hierzu: https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/warum-diese-homepage/
Abschließend möchte ich betonen, dass es sich bei diesen Seiten um eine Fallschilderung aus meiner persönlichen Sicht handelt, ich habe aber versucht, anhand unserer verbindlichen rechtlichen gesetzlichen Normen inkl. der Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu argumentieren, die gesamte Darstellung fußt auf den Beweisen im Kapitel „Beweise“ https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/beweise/ .
Irrtum und andere Bewertungen durch Volljuristen sind aber natürlich möglich, dies liegt schon in der Natur der Sache, Rechtsfragen und vor allem auch die Anwendung des Rechts unterliegen auch subjektiven Faktoren, daher ja auch die Freiheit der richterlichen Beweiswürdigung – wie ich aber auch zu zeigen versucht habe und dieser Fall besonders deutlich macht, liegt hierin auch die Problematik: Dieses Recht kann durch Gerichte wie in diesem geschilderten Fall auch maßlos missbraucht werden, dann wird Recht zu Unrecht und Widerstand zur Pflicht!
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