Dieser Verwaltungsskandal geht über Einzelfall leider weit hinaus, der Journalist Werner Reisinger schreibt bereits 2013 zu unserem Fall:
von Werner Reisinger
Das was hier veröffentlicht wird, kommt mir sehr bekannt
vor.
Gleiche Krankheit
Gleicher Zeitraum
Gesetzwidriger Eingriff ins Versicherungskonto;
Verfahrensverschleppung
Prozesswidriges unrichtiges Vorbringen bei den
Gerichten
Vernichten von Beweisgutachten
Revidieren "unpassender" Gutachten
Missachtung der eigenen Regeln
(Begutachtungsrichtlinien)
Die selben Rechtsverletzungen durch DRV BfA
(Gera)
Die selben Rechtsverletzungen durch SG und LSG Bayern, wie Entzug des
Rechts auf Beweis und Korrektur medizinischer Fachgutachten durch Amtsrichter.
Das übergeordnete System leistet die Deckung dieser Rechtsbrüche,
schließlich können so die Beiträge niedriger bleiben.
Werner Reisinger
Wer ist das Opfer
dieser geballten Staatsgewalt, die hier ungebremst durch irgendwelche Gesetze oder staatliche Kontrollinstanzen sein wehrloses Opfer diffamiert und von der Sozialen Teilhabe rechtswidrig
vollständig ausschließt?
Die schmerzgeplagte schwerbehinderte und chronisch kranke Klägerin/Versicherte leidet seit 1997/98 an einem chronischen Schmerzsyndrom (Fibromyalgiesyndrom) mit umfangreicher Begleitsymptomatik. Von ihrem 15. Lebensjahr bis zum Ausbruch ihrer Erkrankung im Jahre 1997/1998 hatte sie fast ohne Unterbrechung teilweise mehr als vollschichtig gearbeitet und drei Kinder unter schwierigen Bedingungen großgezogen, weil der geschiedene Ehemann keinen Unterhalt bezahlt hat. Irgendwelche staatliche Unterstützung hat sie nie in Anspruch genommen...
Sie hatte im Alter von ca. 42 Jahren fast 35 Rentenjahre erfüllt (einschließlich der Kindererziehungszeiten), einen Antrag für eine Mutter-Kind Kur, die ihr Hausarzt Ende der 80er Jahre für sie wegen ihres Gesundheitszustandes und einer Erschöpfungssymptomatik gestellt hatte, wurde jedoch von der Rentenversicherung abgelehnt...
Die Rentenversicherung hat die Klägerin/Versicherte mit tatkräftiger Unterstützung des SG Oldenburg und des LSG Niedersachsen sowie später auch des eigentlich zur Rechts- und Dienstaufsicht berufenen Bundesversicherungsamt BVA, Rechtsvorgänger des heutigen Bundesamt für Soziale Sicherung BAS, um deutlich über 100 000 Euro Erwerbsminderungsrente geprellt.
Im Urteil des LSG Niedersachsen Bremen wird die Klägerin nicht nur ehrverletzend diffamiert, indem ihr erwiesen wahrheitswiedrig von Richter Dr. Michael König und den Richtern Dürre und S. Klein unterstellt wird, sie habe weder unterschiedliche übliche Schmerzmittel erprobt, noch habe sie einen hohen Leidensdruck, aber sie sei faul (!), im Urteil etwas verklausuliert formuliert "Selbstgewählte (!) Inaktivität". Außerdem habe sie kaum eigene Heilbemühungen vorzuweisen - alles erwiesen unwahr, sowohl durch den langen Krankheitprozeß seit 1998 bis zur Rentenantragstellung 2003, als auch durch sämtliche uns vorliegende Akten (siehe hierzu "Beweise") eindeutig widerlegt! Auch widerlegt durch sämtliche Gutachten, in denen der Klägerin eindeutig ein überdurchschnittliches Bemühen um Heilung und Therapie bescheinigt wird, ebenso einen hohen Leidensdruck. Dies bescheinigt sogar eines der Gutachten, auf das sich das LSG Niedersachsen als Beweis beruft: "Ein sehr hohes Beeinträchtigungserleben aufgrund ihrer Schmerzen und der Erschöpfung"! Prof. Dr. Nutzinger, Psychosomatische Klinik Bad Bramstedt.
Wie konnte dies passieren? Hier die einfache Erklärung:
Die Rentenversicherung hat während des laufenden Verwaltungsverfahrens umfangreich begünstigende Beweisakten rechtswidrig vernichtet, dazu gehören nicht nur sämtliche Akten des MDK Leer, die die Krankschreibungen weit über ein Jahr dokumentierten, diese wurden wohl frühzeitig ohne Kopie vernichtet, in den gesamten Akten der Rentenversicherung finden sich dazu keine Aufzeichnungen mehr!
Zudem hat die Rentenversicherung weitere begünstigende Akten vernichtet, nämlich die kompletten Akten und Befundberichte über zwei durchgeführte Reha-Maßnahmen in Bad Nenndorf und in Bad Gandersheim!l Dazu gibt es in den Akten allerdings Einträge: Akten ohne Kopie vernichtet!
Beides sind nicht nur Rechtsverstöße gemäß § 110a SGB IV, sondern auch damit Straftatbestände gemäß § 133 StGB, die mit bis zu 5 Jahren Haft strafbewehrt sind!
Leider strafrechtlich verjährt, weil dies bereits 2003 geschah, wir entdeckten diese Vergehen jedoch erst 2010 nach Ende des gesamten Gerichtsverfahrens...
Zusätzlich hat die Rentenversicherung dann auch noch ein Gutachten ihres eigenen Beratungsärztlichen Dienstes, dass im Widerspruchsverfahren erstellt wurde, vollständig ignoriert und auch nicht an die Gerichte weitergereicht - dies ist ein Vergehen gemäss § 274 StGB (Urkundenunterdrückung), dass ebenfalls mit bis zu 5 Jahren Haft strafbewehrt ist!
Daneben verstößt dies gegen eine ganz wesentliche Verfassungsnorme: Den Gleichheitsgrundsatz, hier: Gleichbehandlung in der Öffentlichen Verwaltung Art. 3 GG
Recht auf Gegendarstellung: Ich biete meinen Gegnern, die hier ja namentlich genannt werden sowie den beteiligten Institutionen die Möglichkeit der Gegendarstellung! Diese Gegendarstellungen werden im Anschluß in der gleichnamigen Unterseite von mir veröffentlicht, sofern sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen!
Natürlich streng nach den geltenden Rechtsnormen, die mir unter anderem gestatten, eventuelle Beiträge im Anschluß zu kommentieren - von diesem Recht werde ich mit Sicherheit Gebrauch machen!
Die Klägerin kann auf 5 (!) Gutachten verweisen, die ihr bescheinigen, infolge Chronifizierung nicht mehr arbeitsfähig zu sein, eines davon wurde von der Rentenversicherung selbst (!) erstellt (s. Beweise), ein anderes durch die Amtsärzte der Arbeitsagentur und des Versorgungsamtes zweifach amtsärztlich bestätigt...! (s. Beweise)
„Die Vernichtung der RehaAkte aus dem Jahr 1998 wurde am 24.7.1999, also 14 Monate nach Beendigung der Maßnahme, durchgeführt. Der Vorgang zum Antrag aus dem Jahr 2002 wurde am 09.09.2003 und somit 13 Monate nach Abschluß der Maßnahme vernichtet.“ Heißt: Begünstigende schutzwürdige Akten wurden teilweise 20 Tage nach Beginn des Sozialgerichtsprozesses vernichtet – ein strafbarer Akt gemäß § 133 StGB Verwahrungsbruch! (Schreiben Bundesdatenschutzbeauftragter vom 29.11.2011)
„Die DRV Bund hat den gesamten Vorgang einem internen Prüfverfahren unterzogen und als Ergebnis festgestellt, "dass ein Fehlverhalten der Deutschen Rentenversicherung Bund und als Folge dessen ein Verstoß gegen die von ihr zu beachtenden Vorschriften zum Sozialdatenschutz (§ 35 der ersten Buches Sozialgesetzbuch SGB 1-; 3 67 ff des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - SGB X-) vorliegt" und, weiter unten: „Abschließend können wir nur nochmals feststellen, dass sowohl die Übersendung (….) an die jeweiligen Gerichte , als auch die Aufnahme der Informationen über die Sozialdaten der anderen Versicherten in den Aktenvorgang der Petententin eindeutig einen Verstoß gegen die Vorschriften zum Sozialdatenschutz darstellen.“ (Bundesdatenschutzbeauftragter, Schreiben 09.11.2011)
Heißt: Begünstigende schutzwürdige Akten wurden teilweise 20 Tage nach Beginn des Sozialgerichtsprozesses vernichtet – ein strafbarer Akt gemäß § 133 StGB Verwahrungsbruch!
Es geht hier primär um die Wiederherstellung eines rechtskonformen Zustandes, das bedeutet: Die Versicherte muß so gestellt werden, als wäre ihre Verwaltungss- und Gerichtsverfahren rechtskonform 2003 mit Rentenantrag entschieden worden: Rentenrückzahlung für inzwischen 21 Jahre, inklusive Zinsen, sowie natürlich völlige Neuberechnung ihrer Rente!
Sozialgesetzbuch (SGB IV) Viertes Buch, Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
§ 110a SGB IV Aufbewahrungspflicht. Bei Verstoß drohen Haftstrafen von 1 bis 5 Jahren gemäß § 339 StGB, außerdem Entlassung aus dem Öffentlichen Dienst!
3. Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz in der Sozialverwaltung § 20 SGB X durch Nichteinholung und Nichtbefolgung der Aufforderung des beratungsärztlichen Dienstes der Rentenversicherung, ein Gutachten des behandelnden Psychotherapeuten Dr. Abbas Jabbarian einzuholen
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
§ 76 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten
Und, last but not least,
7. Verletzung unserer grundlegenden Verfassungsnorm Artikel 1 GG Menschenwürde
Die Deutsche Rentenversicherung hat hiergegen verstoßen, indem sie öffentlich in einem Artikel der NWZ alles leugnet, was sie zuvor gegenüber dem Bundesdatenschtuzbeauftragten schriftlich zugegeben hatte: Damit unterstellt sie der Klägerin öffentlich, gelogen zu haben: Das ist eine schwere Ehrverletzung, mit Sicherheit ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Versicherten.
Bitte beachten Sie: Alle hier erörterten und bewerteten Sachverhalte sind in der homepage umfassend und detailliert und engmaschig dokumentiert dargestellt, klicken Sie bitte in den einzelnen Kapiteln auf der linken Navigationsseite!
Bitte beachten Sie außerdem, dass alle hier dargestellten Sachverhalte nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten, Irrtum hinsichtlich einzelner Aspekte und andere Bewertungen einzelner Rechtsfragen natürlich möglich sind, das liegt schon in der Natur der komplexen Zusammenhänge
begründet…
Bitte beachten Sie außerdem, daß wir keine Rechtsberatung geben können/geben dürfen, wenden Sie sich dazu an einen guten(!) Anwalt oder den VdK, vom SoVD raten wir aufgrund eigener sehr schlechter Erfahrungen ab!
Ganz wichtig: Schließen Sie unbedingt rechtzeitig eine Rechtsschutz-Versicherung ab!
Bogatzki (Mittwoch, 29 Januar 2025 20:56)
Richter haben sich einen Staat im Staate geschaffen. Sie urteilen, wie sie wollen, da sie für Fehlurteile nicht belangt werden. Richter verurteilen Kollegen nicht gerne und reduzieren sich nicht ihre eigenen Möglichkeiten, Fehlurteile zu fällen. Zudem sind sie unkündbar. Wie leben in einem Richterstaat. Beispiele unter www.fehlurteil.info
hste (Montag, 28 Juni 2021 18:35)
Das ist sehr gut und umfassend dokumentiert.
Die Realitaet aber ist : es interessiert die die es angeht nicht wirklich.
Die wissen es ohnehin. Seit Jahrzehnten ist bekannt dass die politischen
Parteien die Rentenkasse der arbeitenden Bevoelkerung pluendern. Andere
zahlen ja dort nicht ein.
Ich erlebe seit Monaten, dass man dort einfach ueberhaupt nicht reagiert.
Dieses System haelt sich weil es nur den alten, schwachen Teil der Gesellschaft betrifft.
Das kann man nicht diskutieren oder durch Petitionen veraendern.
Hier muss das Volk selbst AKTIV eingreifen. Die gesamte Politik, egal welche Farbe oder
Richtung, ist hier Parasit und Brandstifter und Ursache des Volksbetruges.
Robert D (Montag, 28 Dezember 2015 19:56)
So ähnlich geht es auch mir seit 2002 bis zum heutigen Zeitpunkt 28.12.2015 und noch kein Ende.
Rentenantrag 2002 gestellt psychisch und Fibromyalgie
2004 Von Reha mit weniger als 3 Sunden entlassen.
Darauf berentet LVA geht in Berufung Rente wieder abgesprochen
Seit 2002 bis jetzigen Zeitpunkt ununterbrochen Krankgeschrieben
Fachgutachten die für mich sprechen finden beim Gericht keine Beachtung.
Könnte ein Buch darüber schreiben was ich in all den Jahren erlebt habe.
Nur schade das mich diese Krankheit so einschränkt das ich das nicht kann.