Erich B. Ries Absendeadresse
23.08.2025
An die
Präsidentin der
Deutsche Rentenversicherung Bund
Frau Gundula Roßbach
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
„Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich´s völlig ungeniert!“
Guten Tag Frau Roßbach,
Unter der Leitung Ihres Vorgängers, Herrn Dr. Herbert Rische, hat die Rentenversicherung – wie Sie natürlich sehr wohl wissen, weil Sie darüber von mit schriftlich und per email informiert wurden - folgende Rechts- und Verfassungsverstöße zum Nachteil meiner Schutzbefohlenen begangen:
1. Rechtswidrige Vernichtung schutzwürdiger begünstigender Beweisakten noch während eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ein eindeutiger Verstoß gegen § 110a SGB IV, in Verbindung mit § 133 StGB ein mit 1 bis 5 Jahren Haft strafbewehrter Straftatbestand.
Aufgrund der Verfahrensverschleppung über 2 Gerichtsinstanzen durch das SG Oldenburg und das LSG Niedersachsen konnten wir dies leider erst feststellen, als die Verjährungsfrist eine Strafverfolgung der Täter der Rentenversicherung unmöglich machte.
Es handelt sich dabei nicht nur um die Vernichtung von begünstigenden medizinischen Gutachten des MDK Leer, sondern auch um die kompletten Befundberichte zweier durchgeführter mehrwöchiger Rehamaßnahmen sowie um Befundberichte von zwei mehrwöchigen Krankenhausaufenthalten.
Die Akten enthalten den Eintrag „Akten ohne Kopie vernichtet.“
Bestätigt durch den Bundesdatenschutzbeauftragten, nachdem die Deutsche Rentenversicherung dies ein Jahr zuvor mehrfach geleugnet hat.
Hierzu auf meiner homepage: https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/wie-die-rentenversicherung-die-%C3%B6ffentlichkeit-bel%C3%BCgt-und-eine-schmerzgeplagte-versicherte-%C3%B6ffentlich-vereleumdet-und-diffamiert/
Das Sozialgericht Oldenburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen konnten somit nicht mehr unmittelbar erkennen, wie umfangreich die Heilbemühungen meiner Schutzbefohlenen waren, somit hat sich das kriminelle Handeln der Rentenversicherung unmittelbar und kausal sehr negativ auf ein skandalöses Fehlurteil ausgewirkt, auf das Sie sich dann berufen – das kann ich nur den Gipfel des Zynismus nennen!
Die Rentenversicherung hat also mehrfach rechtswidrig auf kriminelle Weise ein Urteil manipuliert, auf das sie sich sodann beruft!
Inwieweit die beiden genannten Gerichte verfassungs- und rechtswidrig mit der Rentenversicherung zusammengearbeitet haben und damit Art. 20 GG Gewaltenteilung verletzt und damit auch den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt haben, sei hier dahingestellt: Die Tatsache, dass das SG Oldenburg als Haupt-Gutachterin des Gerichts die Leiterin einer Reha-Einrichtung zuzog, die nachweislich aufs engste mit der Rentenversicherung zusammenarbeitete, sowie viele weitere Indizien sprechen dafür…
2. Weitere Verstöße gegen den Datenschutz meiner Schutzbefohlenen durch die Rentenversicherung, indem streng geschützte Akten umfangreich und völlig rechtswidrig an die Gerichte weitergereicht wurden (Verstoß § 76 SGB X Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten), auch dieser weitere Verstoß gegen Datenschutzregeln wurden uns vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ein Jahr später schriftlich bestätigt, alle Beweise hierzu und zu allen anderen Vergehen der Rentenversicherung auf der Unterseite „Beweise…“ https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/beweise/
3. Auch die Hinzufügung von Sozialdaten einer verstorbenen Versicherten zu den Akten meiner Schutzbefohlenen war eindeutig rechtswidrig, ebenfalls durch den Bundesdatenschutzbeauftragten schriftlich bestätigt.
4. Vollständige Ignorierung eines vom beratungsärztlichen sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung gegen Ende des Widerspruchsverfahrens selbst erstellten Gutachtens, in dem ihre eigenen Ärzte zu dem Schluss kommen, meine Schutzbefohlene sei nicht mehr arbeitsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt!
Mit dieser vollständigen Ignorierung der eigenen Begutachtungsregeln hat die Rentenversicherung damit gegen den Gleichheitsgrundsatz Art. 3 GG verstoßen und insofern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Rechtsbeugung begangen, indem sie sich in schwerwiegender Weise von geltendem Recht und sogar Grundrechten entfernt hat, um für sich selbst einen Vorteil zu erlangen.
Natürlich ein Verstoß gegen GG Art. 3!
Diese Handlungsweise der DRV war also nicht nur Verfassungswidrig, sondern auch eine Straftat gemäß StGB.
Auch hat die Rentenversicherung uns bis heute trotz vielfacher Aufforderung keinerlei Erklärung gegeben, warum sie das von ihrem eigenen beratungsärztlichen Dienst am Ende des Widerspruchsverfahrens erstellte Gutachten vollständig ignoriert hat – nicht nur dieser Verstoß gegen die eigenen Begutachtungsregeln, sondern auch Ihre fortlaufende Auskunftsverweigerung bis heute ist m. E. eine Rechtsverweigerung mit massiven Auswirkungen.
5. Verstoß der Rentenversicherung gegen den Amtsermittlungsgrundsatz § 20 SGB X, indem der ausdrücklichen Aufforderung an die Verwaltung der Rentenversicherung in dem o. g. Gutachten des Beratungsärztlichen Sozialmedizinischen Dienstes, einen Befundbericht des behandelnden Psychotherapeuten einzuholen, begründungslos und ebenfalls grundlos nicht gefolgt worden ist. Auch hierfür haben Sie uns bis heute, trotz mehrfacher Nachfrage keinerlei Auskunft gegeben, dies werten wir ebenfalls als Rechtsverweigerung. (https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/beweise/ )
6. In einem Antrag gemäß § 44 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes) inklusive Widerspruch konnten Sie angeblich trotz „gründlicher Prüfung“ keinerlei Rechtsverstöße erkennen (!), inhaltliche Erklärungen dazu hat die Rentenversicherung nicht abgegeben, auf unsere Hinweise wurde dabei nicht eingegangen.
Dass die Rentenversicherung uns damit mehrfach angelogen hat, wurde ein Jahr später deutlich, als die Rentenversicherung auf Druck des Bundesdatenschutzbeauftragten schriftlich zugeben musste, dass sie bei einer Überprüfung der Akten einen selbstverschuldeten mehrfachen Datenschutzverstoß festgestellt hatte: Somit wird deutlich, dass die eigene Überprüfung gemäß § 44 SGB X einige Zeit zuvor eine glatte Lüge der Rentenversicherung war.
(Alles ebenfalls dokumentiert auf der Unterseite „Beweise…“ ) https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/beweise/
Konsequenzen von Seiten der Rentenversicherung trotz dieser massiven mehrfachen Rechtsverstöße erfolgten aus diesem mehrfachen grob rechtswidrigen Umgang mit schutzwürdigen Sozialdaten Ihrer Versicherten dennoch nicht – trotz meiner vielfachen Aufforderungen dazu.
Auch das Bundesversicherungsamt unter Leitung von Dr. Maximilian Gaßner, das damals für die Rechtsaufsicht zuständig war, konnte keinerlei Rechtsverstöße erkennen!
Ebenso das Bundesamt für Soziale Sicherung BAS unter Leitung von Frank Plate: Kein Grund zur Beanstandung des Verwaltungshandelns der Rentenversicherung!
6. In einem Artikel der Nordwestzeitung aus 2012 („Westerstde: Leben mit Schmerz und ohne Geld“) hat der Pressesprecher der Rentenversicherung dann auch noch die Frechheit besessen, die Öffentlichkeit zu belügen und ihre eigene Versicherte damit als Lügnerin zu verleumden und zu diffamieren: „Es seien keine Akten vernichtet worden, Gutachten habe man weder ignoriert noch nicht an die Gerichte weiter gereicht.“ (Dazu hier: https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/wie-die-rentenversicherung-die-%C3%B6ffentlichkeit-bel%C3%BCgt-und-eine-schmerzgeplagte-versicherte-%C3%B6ffentlich-vereleumdet-und-diffamiert/ )
Diese ehrverletzende Lüge stellt m. E. sogar einen weiteren Verstoß gegen unsere Verfassung, nämlich Art. 1 GG dar, der auch für die Rentenversicherung unmittelbar bindendes Recht ist.
Da Sie, Frau Roßbach, „ein Gewächs der Rentenversicherung“ sind, weiß ich nicht, ob und inwieweit Sie bei dem vielfachen rechtswidrigen und Menschenverachtenden Verwaltungshandeln mittelbar oder unmittelbar beteiligt waren, aber ich habe Sie bereits im November 2024 angeschrieben und den Sachverhalt dargestellt mit Hinweis auf meine umfassend und engmaschig dokumentierten Homepage(https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/aktuelles-neue-aktuelle-entwicklungen-seit-11-2024/ ), ohne dass hier bis heute irgendeine angemessene Reaktion erfolgte, geschweige denn die Widerherstellung eines auf Rechtsbeugung basierenden nach wie vor rechtswidrigen Verwaltungshandeln, im Gegenteil: Sie setzen diese fortlaufende, auch in die Zukunft gerichtete Rechtsbeugung fort!
Damit ist das Verwaltungshandeln der Rentenversicherung unter Ihrer Leitung und Verantwortung m. E. ebenso moralisch verwerflich wie das Ihres Amtsvorgängers Dr. Herbert Rische.
Haben Sie kein Gewissen?
Dies alles wäre in dieser Form kaum möglich gewesen, wenn nicht die Rechtsaufsicht der Rentenversicherung, das Bundesamt für Soziale Sicherung BAS unter Leitung von Frank Plate und bereits dessen Amtsvorgänger, das Bundesversicherungsamt unter Leitung von Dr. Maximilian Gassner (CSU) die Rentenversicherung nicht aktiv gedeckt hätte.
Deren Verhalten ähnelt frappierend dem Verhalten der Rentenversicherung: Konkrete Fragen zur Sache grundsätzlich nicht beantworten (Rechtsverweigerung), das gipfelt dann sogar in die absurde Behauptung des Bundesamtes für Soziale Sicherung BAS, bei derlei „Streitigkeiten“ nicht zuständig zu sein!
(S. Schriftverkehr mit dieser „Bundesaufsichtsbehörde“).
Jetzt hat die Rentenversicherung den kläglichen Versuch unternommen, ein wenig gegen mich zurückzuschlagen: Im März 2025 schickte mir die DRV einen Rentenbescheid, der den aktuellen Rechtsstand nicht berücksichtigt hatte, d. h. hier wurden Zahlen zugrunde gelegt, die bereits ab Februar 2025 nicht mehr rechtsgültig waren, weil die Situation sich ab 2/2025 geändert hatte.
Da ich daraufhin entsprechende finanzielle Verfügungen getroffen hatte, war ich dann sehr überrascht, als ich dann Anfang Mai 2025 einen neuen Rentenbescheid erhielt, in dem jetzt die aktuellen Zahlen rückwirkend berücksichtigt waren.
Die Rentenversicherung war dann so frei, mit einer Rentenrückzahlungsaufforderung innerhalb von 4 Wochen in Höhe fast einer Monatsrente zu zeigen, dass sie nach wie vor nicht in der Lage ist, korrekte Rentenbescheide fristgerecht zu erstellen – ich sollte also den groben Fehler der Rentenversicherung bezahlen, die hier mit erkennbar falschen und damit natürlich auch irreführenden Zahlen operiert hat.
Natürlich sieht die Verwaltung der Rentenversicherung auch dies wieder anders, dass man in einem offiziellen Rentenbescheid Zahlen zugrunde legt, die bereits seit über einem Monat überholt und somit falsch sind: Schwamm drüber, soll der Versicherte doch klagen, wenn er Lust hat…
Auch darauf habe ich natürlich inzwischen reagiert, meine Darstellung findet sich jetzt bei der unabhängigen Bewertungsplattform „Trustpilot“ neben fast 600 weiteren Bewertungen der Rentenversicherung: Nicht einmal zwei Sterne, Durchschnittsnote laut Trustpilot selbst: „Ungenügend“, also Schulnote 6! Hierzu: https://de.trustpilot.com/review/www.deutscherentenversicherung.de
Nein, ich habe nicht geklagt, dann verwende ich meine Zeit lieber darauf, die Öffentlichkeit über das bis heute mehr als fragwürdige Verwaltungshandeln der Rentenversicherung zu informieren!
Angesichts meiner Erfahrungen mit dem SG Oldenburg im Zusammenhang mit der Rentenversicherung fehlt mir inzwischen jegliches Vertrauen….
Ich verspreche Ihnen, Frau Roßbach: Ich werde weiterhin die Homepage www.zwergdavid-riesegoliath.de optimieren, ich werde weiterhin den Finger in die Wunde der Rentenversicherung legen, bis dieser Fall öffentlich geklärt ist und meine Schutzbefohlene die ihr seit 21 Jahren vorenthaltene soziale Teilhabe zuteilwird: Monetär gesehen über 200 000 Euro, um die die Rentenversicherung ihre eigene Versicherte/meine Schutzbefohlene betrogen hat! Der immaterielle Schaden ist ohnehin nicht wieder gut zu machen!
Übrigens auch der Schaden, den Sie, Frau Roßbach, und Ihre Amtsvorgänger der Rentenversicherung und Ihrer Glaubwürdigkeit zugefügt haben – trotz eines Hochschulstudiums in Verwaltungsrecht scheinen Sie aber nicht in der Lage zu sein, dies zu erkennen….
Bei der ganzen juristischen Erörterung dürfen wir hier nicht vergessen: Die vielfachen Rechtsbrüche, die bis heute und in die Zukunft gerichtet fortgeführt werden, richten sich gegen eine Schwerbehinderte und chronisch kranke Versicherte, die bis zu ihrer Erkrankung seit ihrem 15. Lebensjahr gearbeitet hat und dabei noch drei Kinder unter schwierigen Bedingungen teilweise alleine großziehen musste, staatliche Hilfe hat sie vor ihrer Erkrankung niemals erhalten…
5 (fünf!) regelhaft erstellte Gutachten – eines davon durch die Rentenversicherung selbst erstellte! - sagen übereinstimmend, die Versicherte sei nicht in der Lage, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, alle anderen Gutachten wurden grob regelwidrig erstellt und wurden jeweils auch unverzüglich schriftlich mit umfangreichen Begründungen von uns zurückgewiesen! ( Dazu hier und weitere Unterseiten: https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/beweise/ )
Es gehört m. E. schon eine gehörige Portion Skrupellosigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber einem schwerbehinderten und chronisch kranken, bis heute schmerzgeplagten Menschen dazu, natürlich auch entsprechende Ignoranz gegenüber unserer geltenden Rechtsnormen und damit Verachtung für unseren Rechtsstaat und unsere Verfassung dazu, um derart vorzugehen, wie die Rentenversicherung dies getan hat und Sie, Frau Roßbach, dies fortsetzen!
Anständige Menschen würden sich dessen schämen, denke ich!
Sie aber offenbar nicht!
Abschließend erlaube ich mir öffentlich einige Fragen zu stellen: Erwiesen verweigert die Rentenversicherung ihrer Versicherten ihr gesetzliches Recht und hat dabei nicht nur Straftatbestände erfüllt, sondern verstößt auch bis heute und in die Zukunft gerichtet gegen unsere Verfassung, alle vorliegenden und von mir dokumentierten Beweise machen dies deutlich (https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/beweise/ )
Ist die Rentenversicherung vom Gesetzgeber oder gar den Versicherten beauftragt, ihren Versicherten nachweisbar rechtswidrig die Rente zu verweigern, wenn die beteiligten Gerichte dies, aus welchen Gründen auch immer, mitmachen?
Bekommt jemand vielleicht eine Prämie oder Provision, wenn erfolgreich Erwerbsminderungsrenten verweigert werden, oder führt dies vielleicht sogar zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes für die Leitung?
Wohl kaum!
Was sind also die Motive für dieses in einem demokratischen Rechtsstaat völlig beispiellosen und inakzeptablen Verhalten?
Oder geht es nicht vielmehr einfach darum, Opponenten und Kritikern zu zeigen, „wo der Bartel den Moscht holt“, egal, ob dabei unser Recht weiterhin verletzt und gebrochen wird oder nicht?
Die jetzt erfolgte Schikane der Rentenversicherung mir gegenüber lässt einiges dafürsprechen – bewirken tut sie aber genau das Gegenteil!
Was haben Sie eigentlich während Ihres Hochschulstudiums Verwaltungsrecht gelernt? Eine sozial Kompetente und vor allem rechtsstaatliche Leitung der Rentenversicherung sieht in den Augen der meisten Menschen wohl doch anders aus!
Wieso kann jemand ohne besondere akademische Qualifikation wie zumindest eine Dissertation in solch ein bedeutsames wichtiges Amt geraten?
Sind Sie nicht auf unsere Verfassung vereidigt worden, als Sie in die Rentenversicherung als Mitarbeiterin eingetreten sind, spätestens als Sie Präsidentin wurden?
Wenn nein: Fatal!
Wenn ja: Haben Sie alles vergessen, was Sie geschworen haben, oder warum stehen Sie nicht mehr in Wort und Tat zu unserer Freiheilich demokratischen rechtsstaatlichen Ordnung?
Der Fall „Zwergdavid gegen Riesegoliath“ zeigt, daß Sie dies nicht tun!
Oder handelt es sich bei Ihnen einfach um die Arroganz der Macht, den Glauben, Sie selbst könnten eigene Rechtsnormen setzen?
Erich B. Ries
Zum Schluß noch etwas zum Nachdenken, warum nur fällt mir dieser Aphorismus immer im Zusammenhang mit der Rentenversicherung ein:
„Auf ein Gemüt von Adel
Wirkt schon ein leiser Tadel
Vergebens durchgebleut
Wird stumpfe Niedrigkeit!“
Georg Friedrich Daumer (1800 - 1875), deutscher Schriftsteller und Religionsphilosoph, zeitweise Erzieher Kaspar Hausers; heftiger Gegner des Christentums, zu dem er aber wieder zurückkehrte, schrieb Gedichte und übertrug formsicher orientalische Lyrik
Mein Brief an Gundula Roßbach, die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 14.11.2024 mit der Bitte um Überprüfung und schnellstmögliche Herstellung eines Verfassungs- und Rechtskonformen Zustandes war ausgesprochen höflich gehalten, wurde aber dann von Frau Roßbach an eine untergeordnete Angestellte der DRV ziur weiteren Veranlassung weiteregereicht, diese hat die Sache dann auftragsgemäß im Sinne von Frau Roßbach erledigt: Die wichtigsten Fragen wurden wieder wie schon so oft nicht beantwortet, eine Befassung wurde abgelehnt mit Hinweis auf das abgeschlossene Rechtsverfahren - also ganz ähnlich, wie auch der ehemalige Sozialrichter Dr. Herbert Rische, der Amtsvorgänger von Frau Roßbach, mit der Rechtssache umgegangen ist: Rechtsverweigerung auf ganzer Linie...
Daher darf es jetzt niemanden wundern, daß mein jetziger Offene Brief auf Freundlichkeit und Höflichkeit gänzlich verzichtet und die Dinge beim Namen nennt, wie sie nunmal sind: Mein Verständnis für die Leitung der Rentenversicherung als "Bundeskörperschaft des Öffentlichen Rechts" ist jetzt völlig erschöpft, ich habe mich zu dieser Thematik an mehreren Stellen hier geäußert, also genügt dieser Hinweis.
Mein dem Brief vorangestellter Aphorismus bezieht sich auf eine Schlußfolgerung: Wer sich so verhält wie Gundula Roßbach und ihr Vorgänger Dr. Herbert Rische, dem ist erkennbar egal, was einfache "Rechtsunterworfene" davon halten - daher auch mein weiterer Aphorismus am Ende des Briefes!
Dass es in der Öffentlichen Verwaltung sehr wohl auch anders geht und hier das Bemühen um Rechtskonformes Verwaltungshandeln im Vordergrund steht, zeigt sowohl das Verhalten des staatlichen Versorgungsamtes Oldenburg als auch das Verhalten des damaligen Arbeitsamtes in Bad Zwischenahn: Beide Behörden änderten aufgrund der Gutachten, die die Versicherte eingereicht hatte, das für das LSG Niedersachsen komplett "uminterpretiert" wurde, ihre Verwaltungsentscheidungen mit Hinweis genau auf dieses Gutachten ihre bereits getroffenen Verwaltungsentscheidungen zugunsten der Klägerin - so geht Öffentliche Verwaltung, die auf Rechtsstaatlichkeit und Rechtstatsachen gründet.
Das Kollegialgericht des 10.Senats des LSG Niedersachsen hat aber geglaubt, es könne trotz eigener fehlender Sachkompetenz alle begünstigende Gutachten einfach ignorieren....(Link) und hier und fundierte ätztliche Gutachten durch eigene (völlig fehlende) Sachkompetenz ersetzen!