Datenschutz der Rentenversicherung: Kostspieliger  Etikettenschwindel auf Kosten der Rentenkasse!


Vorbemerkung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund verwendet sichtbar viel Energie und nicht unerhebliche Kosten darauf, ihre Sorgfalt beim Datenschutz ihrer Versicherten darzustellen. Gibt man bei Google Rentenversicherung und Datenschutz ein, stößt man auf eine Unzahl eigener Seiten der Rentenversicherung, in denen dies umfangreich und aus verschiedenen Blickwinkeln enthusiastisch und geradezu glorifizierend dargestellt wird und den Lesern der Eindruck vermittelt wird, man habe es mit einer seriösen Institution zu tun, die den Datenschutz ernst nimmt!

Eine zugegeben gelungene Selbstdarstellung, die allerdings die Rentenkasse und damit uns Versicherte eine Menge Geld kostet.

 

Aber stimmt diese Selbstdarstellung? Erfahrungsbasiert und aufgrund nicht nur meiner eigenen hier umfassend und engmaschig mit zahlreichen Beweisen dokumentierten Erfahrungen und aufgrund der Erfahrungen von mittlerweile ca. 500 Bewertungen bei "Trustpilot" kann ich sagen: Leider stimmt nichts davon, der Datenschutz der Rentenversicherung ist ein sehr kostspieliger Etikettenschwindel auf Kosten der Versicherten, Datenschutz bei der Rentenversicherung ist m. E. reine Propaganda und Augenwischerei!

Der hier geschilderte Fall ist LEIDER keine Einzelfall, sondern dürfte buchstäblich die berühmte "Spitze des Eisberges" sein, dies verdeutlicht nicht nur der Kommentar des investigativen Journalisten Werner Reisinger zu unserem Fall bei der Beschwerdeplattform "Reclabox" 

https://de.reclabox.com/beschwerde/47371-deutsche-rentenversicherung-bund-berlin-rentenversicherung-vernichtet-beweisakten-und-verweigert-leistung , sondern auch die vielen einschlägigen Kommentare bei der unabhängigen Bewertungsplattform "Trustpilot": 

Hier finden Sie die Bewertungen bei "Trustpilot", der unabhängigen Bewertungsplattform im Internet: https://de.trustpilot.com/review/deutsche-rentenversicherung.de

 

Wie skrupellos und vielfach rechtswidrig die Rentenversicherung nicht nur mit den Anliegen ihrer Versicherten umgeht, sondern auch mit den Daten ihrer Versicherten und dabei auch nicht davor zurückschreckt, strafbewehrte schwere Rechtsbrüche zu begehen und die Versicherte vielfach anzulügen und/oder vielfach gestellte Nachfragen zur Sache einfach nicht zu beantworten und damit den Tatbestand der "Rechtsverweigerung" zu begehen, der allerdings für sich gesehen nicht strafbar ist, und sogar die Öffentlichkeit zu diesem Fall zu belügen und damit ihre eigene Versicherte öffentlich ehrverletzend als Lügnerin hinzustellen, zeigen die hier beweiskräftig dokuentierten Erfahrungen.

 

Auch in den Bewertungen bei der unabhängigen Bewertungsplattform "Trustpilot" wird, wenn man sich die teilweise sehr umfangreichen Bewertungen anschaut deutlich, wie fahrlässig bis grob rechtswidrig die Rentenversicherung mit den Daten ihrer Versicherten umgeht und es darüber hinaus auch an dem gebührenden Respekt fehlen läßt. Da wundert es kaum jemanden, daß die Rentenversicherung als "sich selbst verwaltende Bundeskörperschaft des Öffentlichen Rechts" aufgrund des nicht vorhandenen Vertrauens ihrer "Klienten" auf eine rekordverdächtig schlechte Bewertung von nur ca. 1,6 Sternen, laut Trustpilot die Bewertung "Ungenügend", also Schulnote 6, kommt!

Jeder Service-Dienstleister in der Privatwirtschaft würde damit unverzüglich in die Insolvenz schlittern, nicht so die Rentenversicherung: Die MitarbeiterInnen sind unkündbar, das für die Rechtsaufsicht zuständige "Bundesamt für Soziale Sicherung" 

nimmt, wie bereits der Rechtsvorgänger "Bundesversicherungsamt" die Rechtsaufsicht nicht erkennbar war, sondern deckt als Rechtsaufsicht die Rentenversicherung sogar bei strafbewehrten Rechtsverstößen und Verfassungsverstoß, das BAS unter Leitung von Frank Plate wird wiederum durch das BMAS geschützt, das auf meine Dienstaufsichtsbescherde gegen Frank Plate gar nicht erst reagiert hat...

 

Schauen Sie hierzu hier und hier

Aus meiner persönlichen Erfahrung ist dies leider eine Tatsache, auch Leute, die mit der Rentenversicherung beruflich zu tun haben, bestätigen dies: 

Ein engagierter Zollfahnder, mit dem ich eine Woche im Krankenhaus das Zimmer geteilt habe, erzählte mir, er würde einen kompletten Datensatz in Reserve halten, weil er bei der Rentenversicherung sich überhaupt nicht darauf verlassen könne, dass die Daten später noch vorhanden wären, wenn es zu einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Sozialrechtsverstoß der überprüften Unternehmen käme....

Eine umfassende Darstellung der Vergehen der Rentenversicherung und vor allem ihrer skrupellosen Lügen gegenüber der Öffentlichkeit und der Verunglimpfung ihrer Versicherten finden Sie hier

 

Wohl zum Leidwesen der Rentenversicherung werden auf meinen Seiten nur Tatsachenbehauptungen  aufgestellt und Schlußfolgerungen gezogen, die ich ausnahmslos beweisen kann, ansonsten hätte die Rentenversicherung und/oder die von mir kritisierten Gerichte und weitere Institutionen längst mit Sicherheit eine Verleumdungsklage gegen mich angestrengt.

Aber nicht einmal eine von mir eingeräumte Möglichkeit der "Gegendarstellung" wurde von einer der hier kritisierten Institutionen genutzt - dies würde allerdings infolge der erdrückenden Beweise auch mit Sicherheit "nach hinten losgehen"...

 

Das LSG hat mir bereits 2010 "Die Prüfung rechtlicher Schritte " angedroht, dabei ist es dann aber auch geblieben...das LSG prüft also schon bereits seit 15 Jahren, als ich mit der Veröffentlichung dieser Seite begonnen hatte...

Das hier in sehr kurzer Form geschilderte ist umfangreich hier dargestellt: https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/wie-die-rentenversicherung-die-%C3%B6ffentlichkeit-bel%C3%BCgt-und-eine-schmerzgeplagte-versicherte-%C3%B6ffentlich-vereleumdet-und-diffamiert/


Rechtswidrige Vernichtung schutzwürdiger Akten durch die Rentenversicherung und weitere Verstöße gegen den Datenschutz ihrer Versicherten: Rechtswidrig, skrupellos und mehrfach vorsätzlich wahrheitswidrig! Dazu noch Verleumdung ihrer Versicherten in der Öffentlichkeit!

Nachfolgend kurz umrissen die Rechtsverstöße der Rentenversicherung, die sie bis in die Gegenwart und in die Zukunft gerichtet fortführt:

 

Kurz vor und während des laufenden Rentenverfahrens hat die Rentenversicherung schutzwürdige Akten der Versicherten/meiner Schutzbefohlenen umfangreich und rechtswidrig vernichtet, dies ist ein Vergehen gegen § 84 SGB X sowie vor allem § 110a SGB IV

Dazu gehören nicht nur sämtliche Berichte des MDK Leer, die die lange Krankschreibung der Klägerin/Versicherten durch den Hazusarzt  stets bestätigen und beweisen, sodaß die Gerichte den dem Rentenantrag vorausgegangenen Krankheitsprozeß nicht mehr unmittelbar erkennen konnten.

Darüber hinaus hat die Rentenversicherung dann auch noch sehr umfangreich Befundberichte vernichtet, hierzu gehören sämtliche Berichte über zwei jeweils mehrwöchige durchgeführte  Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation, die die umfangreichen Heilbemühungen der Klägerin/meiner Schutzbefohlenen belegen - dies hat sich unmittelbar sehr negativ und kausal auf das skandalöse Urteil des LSG Niedersachsen und des SG Oldenburg ausgewirkt: Aufgrund der fehlenden Unterlagen konnten die Richter der Klägerin wahrheitswidrig unterstellen, sie habe keine nennenswerten Heilbemühungen unternommen und nicht unterschiedliche medizinische Heilmittel ausprobiert....

Die umfangreiche Vernichtung dieser zahlreichen Befundberichte kurz vor Beginn des Prozesses verstößt nicht nur gegen § 110a SGB IV Aufbewahrungspflicht durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, sondern infolge der dadurch bedingten Beeinflussung der Gerichte auch gegen § 133 StGB Verwahrungsbruch, ein mit 1 bis 5 Jahren Haft strafbewehrtes Amtsvergehen, dass leider verjährt war, als wir es 2010 entdeckten: Dies vor allem auch deshalb, weil beide Gerichtsinstanzen die Verfahren überwiegend untätig jeweils über 2 Jahre verschleppten.

Dazu hatte uns die Rentenversicherung mehrfach belogen, bis der Datenschutzbeauftragte Peter Schaat diese Fakten ein Jahr später im Jahre 2011 nach zweimaligem "Büroversehens" uns diese und weitere Verstöße gegen den Datenschutz schriftlich bestätigte: So wurden von der Rentenversicherung nicht nur sehr umfangreich rechtswidrig schutzwürdige Akten der Versicherten vernichtet  (§ 76 SGB X  Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten), sondern dann auch noch den Sozialdaten meiner Schutzbefohlenen Fremddaten einer fremden bereits Verstorbenen Versicherten hinzugefügt!

Alles bestätigt durch den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar bereits im Jahre 2011!

Vergleichen Sie hierzu und zu Folgenden das Kapitel https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/wie-die-rentenversicherung-die-%C3%B6ffentlichkeit-bel%C3%BCgt-und-eine-schmerzgeplagte-versicherte-%C3%B6ffentlich-vereleumdet-und-diffamiert/

Rentenversicherung: Datenmißbrauch, Rechtsbeugung und Rechtsverweigerung

Die Rentenversicherung hat bereits 2004 durch die Ignorierung des von ihrem eigenen sozialmedizinischen Dienst erstellten Gutachtens gegen unsere Verfassung verstoßen und bereits damals Rechtsbeugung begangen, trotz unseres Antrages gemäß § 44 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes" und weiterer mehrfacher Anfragen durch uns hat die Rentenversicherung uns niemals unsere Frage beantwortet, WARUM sie das von ihrem eigenen sozialmedizinischen Dienst im widerspruchsverfahren erstellte, ihre Versicherte eindeutig begünstigende Gutachten nicht nur ignoriert hat, sondern auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht an die Gerichte weiter gereicht hat! Rein rechtlich ist diese Auskunftsverweigerung nicht nur eine Datenschutzverstoß und ein grober Verstoß gegen die Begutachtungsregeln, sondern die Nichterteilung dieser elementaren Auskunft bis heute (22.05.2025) stellt auch eine fortgesetzte Rechtsverweigerung dar!

Aber die Rentenversicherung,, die in unserem Fall noch keine Skrupel bei Verletzung zahlreicher Rechtsnormen an den Tag gelegt hat, interessiert das alles solange nicht, solange ihr selbst daraus nicht ein Strick gedreht werden kann...

 

Darüber hinaus hat die Rentenversicherung dann auch noch das von ihrem eigenen sozialmedizinischen beratungsärztlichen Dienst im Widerspruchsverfahren erstellte Gutachten, das nach Gesamtschau aller Befundberichte zu dem Schuß kommt, die Versicherte sei aufgrund der eingetretenen Chronifizierung ihrer Erkrankung nicht mehr arbeitsfähig, begründungslos und grundlos komplett ignoriert und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nicht an die Gerichte weitergereicht.

Damit hätte die Rentenversicherung dann auch noch gegen den Straftatbestand der Urkundenunterdrückung gemäß § 274 StGB verstoßen, ebenfalls ein mit 1 bis 5 Jahren Haft strafbewehrtes Vergehen.

Indem die Rentenversicherung mit der Ignorierug des vom eigenen beratungsärztlichen Dienst erstellten Gutachtens gegen die allgemeine Handlungsnorm der Begutachtungsregeln in der Sozialverwaltung vertoßen hat, hat sie damit auch nicht nur gegen § 20 SGB X Amtsermittlungrrundsatz verstoßen, sondern damit auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz unserer Verfassung Art. 3 GG verstoßen, der die strikte Gleichbehandlung vor Gericht und in der Öffentlichen Verwaltung zwingend vorschreibt und dafür keine Ausnahmen zuläßt, weil dies unmittelbar geltendes Recht ist!

 

Wissen die gut bezahlten MitarbeiterInnen der Rentenversicherung dies nicht?
Natürlich wissen sie all dies, aber sie haben sich bewußt darüber hinweg gesetzt, zuvor haben sie uns gegenüber unsere Vorwürfe abgestritten, nach intervention des Bundesdatenschutzbeauftragten dann alles schriftlich eingestanden, ein Jahr später belügt die Rentenversicherung dann aber nicht nur die Öffentlichkeit in der Reportage "Westerstede: Leben mit Schmerz und ohne Geld", indem sie alles wieder bestreitet, was sie zuvor bereits schriftlich eingestanden hatte und vor allem diffamiert und verleumdet die Rentenversicherung ihre eigene Versicherte, indem sie diese implizit als Lügnerin darstellt.

Wir waren damals und sind bis heute sehr empört darüber und betrachten dies auch als Verstoß gegen Art. 1 unserer Verfassung, indem hier erkennbar gegen die Ehre und Würde meiner Schutzbefohlenen verstoßen wurde - dies werde ich der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht vergessen, ich hoffe, daß ihr  ihr eigenes vielfach rechtswidriges und auch skrupelloses Verhalten irgendwann gehörig auf die Füße fallen wird!

Der gesamte Vorgang ist ausführlicher dargestellt in der Unterseite https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/wie-die-rentenversicherung-die-%C3%B6ffentlichkeit-bel%C3%BCgt-und-eine-schmerzgeplagte-versicherte-%C3%B6ffentlich-vereleumdet-und-diffamiert/

Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Sachverhalte und Schlußfolgerungen sind das Ergebnis langjähriger persönlicher Erfahrungen mit der Rentenversicherung und weiterer hier involvierter Insitutionen, sie sind beweiskräftig belegt (schauen Sie dazu auf der Unterseite "Beweise") und für Jede/jeden so transparent wie möglich dargestellt.

Aufgrund es inzwischen großen Umfanges dieser Seiten, die ich bereits 2010 begonnen habe und auch solange fortführen werde, bis der bestehende Rechtswidrige und Verfassungswidrige Zustand aufgehoben worden ist, können sich aufgrund sich inzwischen geänderte Sachverhalte, Rechtsnormen usw. einzelnde kleine Fehler eingeschlichen haben, die aber die Kernaussagen nicht berühren.

Auch liegt es in der Natur der Sache, das Rechtsfragen immer auch subjektiver Betrachtung unterworfen sind, sodaß einzelne rechtliche Bewertungen mit Sicherheit nicht von allen Volljuristen geteilt werden - aber um Einzelheiten geht es hier auch gar nicht, sondern um die möglichst wahrheitsgetreuen und sachlich belegten Verwaltungs- und Justizskandals, in den nicht nur viele Institutionen beteiligt sind, sondern der auch zeigt, wie erschreckend gleichgültig diese gegenüber unseren Rechtsnormen und sogar gegenüber unserer Verfassung agieren - das ist der eigentliche Skandal!

Fehler können überall gemacht werden, aber sowohl das Versorgungsamt ind Oldenburg als auch das Arbeitsamt in Bad Zwischenahn haben beispielgebend gezeigt, wie eine Behörde rechtskonform mit chronisch Kranken und regelhaft erstellten Gutachten auch umgehen können. Schauen Sie dazu speziell Beweis 20 und meinen Kommentar dazu! Aber bei diesen Institutionen handelt es sich um regelkonforme staatliche Behörden, die sich m. Erfahrung nach strikt an Recht und Gesetz halten, während die "sich selbst verwaltende Körperschaft des Öffentlichen Rechts" Rentenversicherung anscheinend glaubt, sie könne in einem quasi Rechtsfreien Raum agieren - leider hat sie dies bislang tatsächlich tun können, mit Rechtsstaat hat dies m. E. aber nichts mehr zu tun!

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Sozialgericht Oldenburg Verdacht der Rechtsbeugung, SG Oldenburg Verstoß gegen Sozialgerichtsgesetz SGG § 103 , LSG Niedersachsen Verstoß gegen Sozialgerichtsgesetz SGG § 103, SG Oldenburg Verdacht der Rechtsbeugung § 339 StGB, LSG Niedersachsen Verdacht derRechtsbeugung § 339 StGB, SG Oldenburg Verstoß gegen § 103 SGG

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