Der Kampf für die Herstellung eines Rechtsstaatlichen und Verfassungskonformen Zustandes geht jetzt weiter!

Verleumdung und Diffamierung, mehrfache Verstöße gegen unsere Verfassung und zahlreiche Sozialrechtsnormen - wie die Deutsche Rentenversicherung Bund, das SG Oldenburg, das LSG Niedersachsen und das BVA, Rechtsvorgänger des BAS,  mit einer schmerzgeplagten schwerbehinderten und chronisch Kranken umgehen....

Ich habe heute, am 4.11.2024 den Kampf für die Wiederherstellung eines Verfassungs- und Rechtskonformen Zustandes wieder aufgenommen! Diese homepage, die für fast 10 ahre auf Eis gelegen hat, ist jetzt wieder aktiv!

Unter "Neue aktuelle Entwicklungen ab 11/2004" werde ich ab sofort alle den Fall betreffende neue Aktivitäten und Entwicklungen einstellen!

 

Diese Homepage wurde 2010 von mir mit Billigung der von diesem Skandal Betroffenen, meiner damaligen Ehefrau, im Folgenden "Die Versicherte" oder "meine Schutzbefohlene" genannt, begonnen, seitdem kämpfe ich jetzt wieder, mit gesundheitsbedingter mehrjähriger Unterbrechung,  für die Rechte der schwerbehinderten und chronisch kranken Versicherten, die nicht in der Lage war und ist, sich gegen die hier dargestellte staatliche Willkür zu wehren. Ich bin es aber schon!

 

Diese engmaschig und sehr umfangreich dokumentierte Schilderung der Sachverhalte weist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem Sozialgericht Oldenburg und dem Landessozialgerichtgericht Niedersachsen Bremen nach, dies stellt einen Bruch unserer Verfassung, nämlich Artikel 20 GG  (Gewaltenteilung zwischen Judikative und Exekutive ) dar. Die Indizienbeweise dafür sind sehr zahlreich und geradezu erdrückend bei Gesamtschau des gesamten Verfahrenss, dass infolge von Prozessverschleppung durch das SG Oldenburg und das LSG Niedersachsen viele Jahre dauerte und es uns darum auch wegen Verjährung unmögllich machte, gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund strafrechtlich vorzugehen, weil die allermeisten strafbewehrten Vergehen der Rentenversicherung verjährt waren, als wir nach Ende der Verfahren davon erfuhren!

 

Des weiteren wird in dieser Homepage berichtet über die Verweigerung des rechtlichen Gehörs durch das Sozialgericht Oldenburg und das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, was ebenfalls ein Bruch unserer Verfassung Art 103 GG bedeutet (Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht).

 

Daneben weise ich zahlreiche weitere Rechtsbrüche durch die Deutsche Rentenversicherung Bund,  gedeckt durch das Sozialgericht Oldenburg und das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen nach: Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz im Sozialgerichtsverfahren § 20 SGB X, sowie mehrfachen und wiederholten Verwahrungsbruch gemäß § 84 BDSG, 2,2 ("Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein, einem Dritten übermittelt oder. auf andere Art und Weise zugänglich macht.") in Verbindung mit § 133 StGB, strafbewehrt mit 1 bis 5 Jahren Haft)

§ 133 StGB durch die Rentenversicherung Bund, gedeckt durch das Sozialgericht Oldenburg und das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen.

(Eigentlich Strafbewehrt mit bis zu 5 Jahren Haft).

 

 

Das die Vernichtung von wesentlichen, die Kontrahentin begünstigender Beweisakten während eines laufenden Rentenverfahrens ein betrügerischer Akt ist, der sich unmittelbar und kausal auf ein ohnehin skandalöses Urteil auswirkte, hat die DRV Bund sehr wohl gewußt - aber sie wußte offenbar, das dies ungestraft und völlig folgenlos geschehen kann! Wie schwer es ist, sich gegen derartige Praktiken zu wehren, zeigt auch dieser Fall!

Indem die Rentenversicherung diese ziahlreichen, sogar strafbewehrten Rechtsbrüche begangen hat, hat sie damit gleichzeitig den Straftatbestand der Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB erfüllt, ebenfalls strafbewehrt mit 1 bis 5 Jahren Haft und natürlich Entlassung aus dem Öffentlichen Dienst und Verlust der Pensionsansprüche - theoretisch...

 

Weitere Rechtsbrüche kommen hinzu, die allerdings vergleichsweise "geringfügig" sind: Verstoß gegen den Datenschutz der Versicherten, indem rechtswidrig streng geschützte Akten an die Gerichtsinstanzen weitergereicht wurden. Auch wurden Fremddaten einer verstorbenen Versicherten mit den Sozialdaten der Versicherten zugefügt! Dies wurde amtlich nach einem Jahr Verzögerung vom damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar schriftlich bestätigt, ebenso die mehrfachen Vernichtungen beweiserheblicher Akten kurz vor Eröffnung des Gerichtsverfahrens.

 

In einem Artikel der NWZ "(Leben mit Schmerz und ohne Geld") bestritt die DRV Bund das, was sie zuvor schriftlich zugegeben hatte, erneut und stellte damit die Versichertes öffentlich als Lügnerin dar.

Das empfinden wir nicht nur als Ehrverletztend und Verstoß gegen die Menschenwürde der Versicherten und ihres damaligen Ehemannes, sond auch als moralisch höchst verwerflich!

 

Zwar druckte die NWZ eine umgehend erfolgte Gegendarstellung meinerseits ab, in der ich auch entsprechende Beweise vorgelegt habe, aber nach ca. einem Jahr wurde meine Gegendarstellung gelöscht, während der Artikel weiterhin online besteht! Der Arm der Deutschen Rentenversicherung reicht also offenbar weit....

 

 In dieser homepage habe ich das gesamte Verfahren engmaschig mit Vollbeweisen dokumentiert, über eine Drohung des damaligen Pressesprechers des Landessozialgericht Niedersachsen Bremen mit rechtlichen Schritten gegen meine Initiative habe ich mich hinweggesetzt, da rechtliche Schritte nur dann erfolgversprechend wären, wenn ich hier Unwahrheiten behauptet hätte oder einzelne verantwortliche Personen verleumdet oder beleidigt hätte, was in der gesamten homepage nicht geschehen ist und auch nicht mein Stil wäre.

 

Es bleibt also eine leere Drohung, die m. E. aber deutlich macht, wes Geistes Kind die hier genannten Richter des SG Niedersachsen Bremen sind oder waren: Statt eigenes richterliches Handeln selbstkritisch zu hinterfragen und ggf. zu prüfen, haben sie es vorgezogen, ihr Amt zu mißbrauchen und Opponenten durch Drohungen an der Klarstellung der Sachverhalte zu hindern -  m. E. ein geistiges Armutszeugnis!

 

Ich nehme hier mein grundgesetzlich geschütztes Recht auf Meinungsfreiheit war gemäß Art.5 unserer Verfassung. Da der Rechtsstaat hier auf ganzer Linie versagt hat, habe ich das Recht, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren, denn ohne Öffentlichkeit wird der hier geschilderte massive Unrechtszustand nicht aufgehoben werden!

Alle hierfür vorgesehene rechtsstaatlichen Kontrollorgane haben bisher auf ganzer Linie versagt!

Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, über diesen Verwaltungs- und Justizskandal umfassend informiert zu werden!

 

Nach wie vor vertrete ich also die Interessen der Versicherten/meiner Schutzbefohlenen, die dazu selbst schon aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist.  

Diese homepage ist auschließlich Ergebnis meiner Initiative, alle Schreiben an Behörden, Gerichte und weitere Stellen stammen von mir, ohne inhaltliche Detailkenntnisse der Klägerin, aber mit ihrer vollen Billigung.

 

Warum hat diese Homepage pausiert, warum war ich in dieser Sache lange Jahre nicht mehr aktiv?

 

Die Gründe sind gesundheitlicher Natur, ich habe den ungemein frustrierenden Kampf gegen Windmühlen auf Anraten meiner Ärzte fast 10 Jahre ausgesetzt, weil meine eigene Gesundheit zusehends darunter gelitten hat.  

 

 Ich bin jetzt fast 70 Jahre alt, aber gesundheitlich wieder kampfbereit und nehme also den Kampf für die Wiederherstellung eines rechtskonformen Zustandes wieder auf! Inzwischen bin ich zwar älter und geistig weniger flexibel, dafür habe ich jetzt aber mehr Erfahrung gesammelt...

 

Danksagung:

Mein besonderer Dank gilt all jenen, die uns während dieser vergangenen Jahre unterstützt haben, dazu gehören unsere Leser, die uns mit ihren Kommentaren ermutigt haben, weiter zu machen, dazu gehört der Journalist Werner Reisinger, der hier mehrfach zitiert wurde und unsere persönlichen Erfahrungen aufgrund seiner eigenen Recherchen bestätigt und mit seinem vollen Namen hier unterschrieben hat; aber zu danken habe ich auch meinem Provider JIMDO für den tollen Support und die vielfältige Untertützung - danke, Jimdo!

 

Was hat der Kampf für die Wiederherstellung eines rechtskonformen Zustandes, in dem meine Schutzbefohlene das bekommt, was ihr rechtlich zusteht, bis jetzt konkret für Ergebnisse gezeitigt?

 

Der Versicherten wird bis heute und in die Zukunft gerichet die ihr rechtlich zustehende Erwerbsminderungsrente rechts- und verfassungswidrig vorenthalten, ihre kleine Rente entspricht weder ihrer Lebensleistung noch ihren berechtigten, gesetzlich garantierten Ansprüchen an sozialer Teilhabe, insofern war unser Kampf bisher völlig erfolglos. Im Gegenteil, ich habe bislang nur Kosten gehabt, ganz abgesehen von der vielen Zeit, die ich inverstiert habe, um mich rechtlich schlau zu machen und die Dinge darzustellen.

 

Der mehrfache Verwahrungsbruch durch die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte allerdings gesetzliche Folgen: Wohl auf Initiative des damaligen Datenschutzbeauftragten Peter Schaar, der mit unserem Fall ja befaßt war, wurden endlich die Rechtsnormen im Jahre 2004 festgelegt, die die Deutsche Rentenversicherung Bund seitdem verpflichten, Akten, die Leistungsansprüche begründen könnten, über einen Zeitraum von 30 Jahren aufzubewahren! 

Diese Infos konnte ich der "Initiative Nachrichtenaufklärung - Der blinde Fleck" entnehmen, die sich eingehend mit unserem Fall beschäftigt hat.

 

 Die "Initiative Nachrichtenaufklärung" schreibt dazu im Jahre 2012 bezugnehmend auf unseren Fall:  http://www.derblindefleck.de/top-themen/top-themen-2011-und-2012/2012-top-6/:

" 2004 wurde schließlich festgelegt, dass „zahlungsbegründende Unterlagen“ – wie die der Klägerin – 30 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Für Frau R. kommt diese Regelung jedoch zu spät. Inzwischen fehlt dem Ehepaar nach eigenen Angaben das Geld, um weiter zu klagen.­­"

 

 

Was sind meine Forderungen, die ich stellvertretend für die Versicherte  nach wie vor an die DRV Bund bzw. an das Bundesamt für Soziale Sicherheit BAS stelle?

 

Eine volle Restitition des Zustandes von 2003,  dem Zeitpunkt der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente. Dies bedeutet: Die Antragstellerin muß natürlich so gestellt werden, als wäre ihr Antrag im Jahre 2003 bewilligt worden, mit allen rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen.

Der materielle Schaden ist immens, den die DRV Bund vorsätzlich zugefügt hat, es ist selbstverständlich, daß die Versicherte so gestellt werden muß, als habe sie rechtskonform ihre Rente erhalten gemäß dem medizinischen Gutachten der DRV Bund und zahlreicher weiter sie begünstigende Gutachten!

Die Versicherte hat 35 Rentenjahre erfüllt, dabei 3 Kinder überwiegend allein großgezogen und seit ihrem 15 Lebnsjahr teilweise über vollschichtig gearbeitet und wird dann mit einer Hungerrente abgespeist, die deutlich unter dem Existenzminimum liegt! Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

Dabei begeht die Rentenversicherung nicht nur seit 2002 bis heute permanent Rechtsbeugung, sondern belügt auch noch die Öffentlichkeit und diffamiert damit ihre Versicherte zur Verdeckung dieser zahlreichen Rechtsverstöße und Straftaten - das alles ist beweiskräftig belegt, schauen SIe dazu unter Beweise!

 

Dies beinhaltet nicht nur die Rückzahlung der rechtswidrig nicht gezahlten Erwerbsminderungsrente vom Jahre 2003 bis in die Gegenwart und Zukunft, Es versteht sich von selbst, daß die geforderte Rückzahlung angemessen zu verzinsen ist!

  

  

 Ich werde den Kampf also fortsetzen für unsere durch unsere Verfassung garantierten Rechte, auch wenn ich meine freie Zeit natürlich lieber mit etwas Schönem verbringen würde....Aber in dem hier geschilderten Skandal geht es nicht nur um richtig viel Geld, um das die Deutsche Rentenversicherung die schwerbehinderte und chronisch kranke Versicherte mit tatkräftiger Unterstützung des Sozialgericht Oldenburg und des Landessozialgericht Niedersachsen Bremen geprellt hat (ungefähr 200000 Euro), sondern auch um das Prinzip unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und deren Schutz vor ihren Feinden: Das sind nicht nur fremde Agggressoren aus dem Ausland, auch nicht nur Terroristen, es sind auch diejenigen, die ex professio hier befaßt waren, aber unsere Verfassung mit Füßen getreten und bestehende Rechtsnormen mißachtet haben! Das ist meine persönliche Meinung, über die man zwar streiten kann, die ich hier aber umfassend und engmaschig dokumentiert belegen kann!

Der Kampf geht also weiter, egal, wie lange er noch dauern mag!

Übrigens werden, wie man google entnehmen kann, nur beamtete MitarbeiterInnen der Rentenversicherung vereidigt, die Angestellten werden dies nicht!

 

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!"

 

 

 

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Sozialgericht Oldenburg Verdacht der Rechtsbeugung, SG Oldenburg Verstoß gegen Sozialgerichtsgesetz SGG § 103 , LSG Niedersachsen Verstoß gegen Sozialgerichtsgesetz SGG § 103, SG Oldenburg Verdacht der Rechtsbeugung § 339 StGB, LSG Niedersachsen Verdacht derRechtsbeugung § 339 StGB, SG Oldenburg Verstoß gegen § 103 SGG

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